Archiv Aktuelles
Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente
Am 3. März 2024 wurde die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» von Volk und Ständen angenommen. Damit wird in einem ersten Schritt in der Bundesverfassung verankert, dass ab dem Jahr 2026 die Ausgleichskassen eine 13. Altersrente ausrichten werden.
- 07.03.2024 -
Lohndeklaration 2023
Anfang Dezember haben Sie die Lohndeklaration für das Jahr 2023 erhalten. Wir erinnern Sie daran, dass die Lohnmeldungen bis spätestens zum 30. Januar 2024 der Ausgleichskasse Wirtschaft Graubünden Glarus einzureichen sind. Wird diese Frist nicht eingehalten, fallen auf den auszugleichenden Beiträgen Verzugszinsen an.
Nutzen Sie die Vorteile der Online-Lohnmeldung über unser Kundenportal «connect».
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.
- 29.01.2024 -
Erwerbstätige über 64/65 – Verzicht auf Freibetrag möglich
Arbeitnehmende, die nach Erreichen des Referenzalters weiterhin erwerbstätig sind, zahlen weiterhin Beiträge an die AHV, IV und EO. Vom Bruttolohn wird ein Freibetrag von 1’400 Franken im Monat bzw. 16'800 Franken im Jahr gewährt.
Ab 1.1.2024 besteht die Möglichkeit, seitens Arbeitnehmende auf den Abzug des Freibetrags zu verzichten. Der Verzicht auf den Freibetrag von 1'400 Franken pro Monat muss vor der ersten Lohnzahlung nach Erreichen des Referenzalters gemeldet werden. Der Entscheid kann jährlich angepasst werden (bis 31.12. des jeweiligen Jahres).
Bitte informieren Sie Ihre Arbeitnehmenden im Referenzalter über die Möglichkeit des Verzichts auf den Abzug des Freibetrages von 1400 Franken pro Monat.
- 19.12.2023 -
Grenzüberschreitende Telearbeit – Neue Vereinbarung ab dem 1. Juli 2023
Die Schweiz und bestimmte Staaten der EU und der EFTA haben eine multilaterale Vereinbarung unterzeichnet. Die Vereinbarung gilt für grenzüberschreitende Telearbeit zwischen 25% und 49,9% der Gesamtarbeitszeit.
Damit die Vereinbarung für ihre Arbeitnehmenden gilt, müssen Schweizer Arbeitgeber bei ihrer AHV-Ausgleichskasse via die Plattform ALPS (Applicable Legislation Portal Switzerland / neuer Geschäftsfall «grenzüberschreitende Telearbeit») eine Bescheinigung A1 beantragen.
Aktuell kann die Bescheinigung A1 für die bis Ende Juni 2024 eingereichten Anträge rückwirkend per 1. Juli 2023 ausgestellt werden. Für Anträge ab 1. Juli 2024 wird eine rückwirkende Bewilligung für Telearbeit nicht mehr möglich sein.
- 19.12.2023 -
Änderungen 1. Januar 2024
Die Änderungen auf den 1. Januar 2024 im Überblick.
- 06.12.2023 -
Ausgleichskasse Wirtschaft Graubünden Glarus
Neuer Name – bewährte Kompetenz
Es ist Zeit für eine Veränderung. Neu sind wir als Ausgleichskasse Wirtschaft Graubünden Glarus für Sie da.
Als Kompetenzzentrum in allen Belangen der 1. Säule kümmern wir uns um Ihre Anliegen.
Auch in Zukunft stehen wir für einen hervorragenden Kundenservice und tiefe Verwaltungskosten.
Wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
- 15.11.2023 -
Merkblatt und Erklärvideo zur AHV 21
Am 1. Januar 2024 tritt die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) in Kraft. Die Stabilisierung der AHV umfasst vier Massnahmen:
- Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalters) von Frauen und Männern auf 65 Jahre
- Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
- Flexiblerer Rentenbezug in der AHV
- Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer
Im aktuellen Merkblatt und Erklärvideo finden Sie ausführliche und einfach verständliche Informationen zur bevorstehenden Revision.
- 23.08.2023 -
Sozialversicherung bei Grenzgänger im Homeoffice; Neue Vereinbarung ab 1. Juli 2023
Das Bundesamt für Sozialversicherungen orientierte am 15.05.2023 über die multilaterale Vereinbarung ab dem 1. Juli 2023 im Bereich der Sozialversicherungen bei Telearbeit unter 50% in bestimmten Staaten.
Per 30. Juni 2023 endet die flexible Anwendung der EU-Unterstellungsregeln im Bereich der sozialen Sicherheit, welche im Zusammenhang mit dem Coronavirus erlassen wurden. Bis zu diesem Datum unterliegt eine Person (z.B. ein Grenzgänger im Homeoffice) weiterhin den schweizerischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit, auch wenn sie ihre Tätigkeit in Form von Telearbeit - egal in welchem Umfang - in ihrem Wohnland (EU/EFTA) ausübt. Eine Bescheinigung A1 ist grundsätzlich bei solchen Sachverhalten nicht erforderlich.
Die Schweiz und bestimmte Staaten der EU und der EFTA werden eine multilaterale Vereinbarung unterzeichnen, welche eine abweichende Regelung im Bereich Versicherungsunterstellung enthält, um im Interesse der Arbeitnehmenden und deren Arbeitgeber die Telearbeit auch nach dem 30. Juni 2023 zu erleichtern.
Der Text der Vereinbarung und die Begründung sind hier verfügbar (auf Englisch, Übersetzungen sind in Arbeit).
- 14.06.2023 -
AHV/IV-Renten steigen um 2,5 %
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 beschlossen, die AHV/IV-Renten per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen und um 2.5% zu erhöhen. Gleichzeitig mit der Erhöhung der Minimalrente der AHV/IV werden die Beträge für die Erwerbsersatzentschädigung angepasst und im Beitragsbereich Anpassungen vorgenommen.
- 26.10.2022 -
Erhöhung der Familienzulagen im Kanton Graubünden per 1.1.2023
Die Regierung des Kantons Graubünden hat beschlossen, die Kinder- und Ausbildungszulagen um je zehn Franken pro Monat zu erhöhen.
Kinderzulagen: CHF 230 (bisher CHF 220)
Ausbildungszulagen: CHF 280 (bisher CHF 270)
Der Beitragssatz zur Finanzierung der Familienzulagen wird per 1.1.2023 von 1.65 Prozent auf 1,60 Prozent gesenkt. Dies trägt im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld zur Entlastung der Unternehmungen bei.
- 18.10.2022 -
Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) per 1.1.2023
Seit dem Jahr 2011 wurden auf Lohnbestandteilen über einem Einkommen von CHF 148'200 zusätzlich ein Beitrag von 1 Prozent an die Arbeitslosenversicherung erhoben. Das sogenannte Solidaritätsprozent wurde je zur Hälfte von den Arbeitgebern und Arbeitnehmenden getragen.
Per 1.1.2023 entfällt der Solidaritätsbeitrag, da der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung die Schwelle von CHF 2,5 Milliarden übersteigt. Damit fällt das Recht zur Erhebung des Solidaritätsbeitrages von Gesetzes wegen automatisch weg.
- 18.10.2022 -
AHV-Reform (AHV21)
Die Stimmberechtigten haben am 25. September 2022 die beiden AHV-Vorlagen angenommen. Die vorgesehenen Änderungen im Bereich der 1. Säule sind umfangreich. Die neuen Bestimmungen werden schrittweise eingeführt und treten voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft. Bis Ende 2023 ändert sich nichts.
Das Interesse an der AHV-Reform ist gross. Für Fragen zur eigenen Rente ab 2024 ist es noch zu früh. Wir informieren Sie laufend auf unserer Webseite, sobald die detaillierten Ausführungsbestimmungen bekannt sind.
Informationen des Bundesamtes für Sozialversicherungen zum aktuellen Stand der Umsetzung finden Sie hier: Stabilisierung der AHV (AHV 21) (admin.ch)
- 28.09.2022 -
Kurzportrait/Publireportage: AKGHI
«Die erste Säule, die dem Gewerbe gehört»
Publikation im Wirtschaftsmagazin für das Gewerbe in Graubünden
- 08.09.2022 -
Umstellung auf QR-Rechnungen
Der Finanzplatz Schweiz erlaubt ab dem 01.10.2022 nur noch die Nutzung von QR-Rechnungen. Ab August erstellt unsere Ausgleichskasse ausschliesslich QR-Rechnungen.
Verwenden Sie bitte bei Zahlungen die neue Kontonummer QR-IBAN CH40 3000 0001 7000 5792 3. Falls notwendig ändern Sie Ihre Zahlungsvorlagen, den Dauerauftrag oder den Kreditorenstamm.
Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen schöne Sommertage.
- 08.08.2022 -
Geschäftsbericht 2021
Möchten Sie mehr über unsere Arbeit erfahren? Im Geschäftsbericht finden Sie interessante Beiträge, Zahlen und Fakten.
- 03.05.2022 -
Corona-Erwerbsersatz
Hier finden Sie die aktuellsten Informationen über die Corona-Entschädigung und ihre Geltendmachung. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte via E-Mail oder Telefon (081 258 31 41) an uns.
Kurzportrait
«Die Verbandsausgleichskasse des Gewerbes bietet viele Vorteile» Publikation im Wirtschaftsmagazin für das Gewerbe in Graubünden.
- 09.06.2021 -
Neues Verwaltungskostenmodell per 1.1.2022
Die Ausgleichskasse für Gewerbe, Handel und Industrie in Graubünden und Glarus (AKGHI) führt per 1.1.2022 ein neues und attraktives Verwaltungskostenmodell ein. Die angeschlossenen Mitglieder profitieren von einem vereinfachten und transparenten Abrechnungssystem mit Netto-Kosten.
Sind Sie bereits Mitglied von unserer Ausgleichskasse, teilen wir Ihnen den gültigen Verwaltungskostensatz mit den Akontogrundlagen für das Jahr 2022 mit. Möchten Sie Mitglied werden, melden Sie sich unverbindlich bei uns.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.
In den vergangenen Jahren hat die AKGHI die Strukturen und Prozesse laufend optimiert. Wir legen grossen Wert auf eine schlanke und effiziente Betriebsorganisation und stehen auch in Zukunft für einen hervorragenden Kundenservice und günstige Verwaltungskosten. Sie sind uns wichtig und wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit.
- 07.10.2021 -
Betreuungsentschädigung
Ab dem 1. Juli 2021 haben Eltern, die Ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen müssen, Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung.
- 01.07.2021 -
Geschäftsbericht 2020
Möchten Sie mehr über unsere Ausgleichskasse erfahren? Im Geschäftsbericht 2020 finden Sie interessante Informationen und Kennzahlen.
- 08.06.2021 -