Ausgleichskasse Wirtschaft Graubünden Glarus
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Aktuelles
Ausgleichskasse Wirtschaft Graubünden Glarus
Neuer Name – bewährte Kompetenz
Es ist Zeit für eine Veränderung. Neu sind wir als Ausgleichskasse Wirtschaft Graubünden Glarus für Sie da.
Als Kompetenzzentrum in allen Belangen der 1. Säule kümmern wir uns um Ihre Anliegen.
Auch in Zukunft stehen wir für einen hervorragenden Kundenservice und tiefe Verwaltungskosten.
Wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
- 15.11.2023 -
Offene Stelle
Wir haben folgende Stelle zu besetzen: Fachspezialistin / Fachspezialisten Beiträge / Finanzen (100%)
- 27.10.2023 -
Merkblatt und Erklärvideo zur AHV 21
Am 1. Januar 2024 tritt die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) in Kraft. Die Stabilisierung der AHV umfasst vier Massnahmen:
- Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalters) von Frauen und Männern auf 65 Jahre
- Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
- Flexiblerer Rentenbezug in der AHV
- Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer
Im aktuellen Merkblatt und Erklärvideo finden Sie ausführliche und einfach verständliche Informationen zur bevorstehenden Revision.
- 23.08.2023 -
Sozialversicherung bei Grenzgänger im Homeoffice; Neue Vereinbarung ab 1. Juli 2023
Das Bundesamt für Sozialversicherungen orientierte am 15.05.2023 über die multilaterale Vereinbarung ab dem 1. Juli 2023 im Bereich der Sozialversicherungen bei Telearbeit unter 50% in bestimmten Staaten.
Per 30. Juni 2023 endet die flexible Anwendung der EU-Unterstellungsregeln im Bereich der sozialen Sicherheit, welche im Zusammenhang mit dem Coronavirus erlassen wurden. Bis zu diesem Datum unterliegt eine Person (z.B. ein Grenzgänger im Homeoffice) weiterhin den schweizerischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit, auch wenn sie ihre Tätigkeit in Form von Telearbeit - egal in welchem Umfang - in ihrem Wohnland (EU/EFTA) ausübt. Eine Bescheinigung A1 ist grundsätzlich bei solchen Sachverhalten nicht erforderlich.
Die Schweiz und bestimmte Staaten der EU und der EFTA werden eine multilaterale Vereinbarung unterzeichnen, welche eine abweichende Regelung im Bereich Versicherungsunterstellung enthält, um im Interesse der Arbeitnehmenden und deren Arbeitgeber die Telearbeit auch nach dem 30. Juni 2023 zu erleichtern.
Der Text der Vereinbarung und die Begründung sind hier verfügbar (auf Englisch, Übersetzungen sind in Arbeit).
- 14.06.2023 -